befähigte Person zur prüfung von PSAgA
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) schützt Mitarbeiter vor lebensgefährlichen Abstürzen. Nach BetrSichV, DGUV Regel 112-198 und DGUV Grundsatz 312-906 ist der Unternehmer verpflichtet, PSAgA mindestens einmal jährlich sowie nach besonderen Vorfällen durch eine befähigte Person (Sachkundigen) prüfen zu lassen. Dieses Seminar vermittelt die theoretischen und praktischen Kenntnisse, um Gurte, Verbindungsmittel, Auffanggeräte und Anschlagpunkte eigenverantwortlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu beurteilen und die Prüfungen rechtssicher zu dokumentieren.
Kerninhalte:
Rechtliche und normative Grundlagen: BetrSichV, TRBS 1203, DGUV Regel 112-198, DGUV Grundsatz 312-906 und einschlägige EN-Normen
Material- und Produktkunde: Aufbau, Funktion und Belastungsgrenzen von Auffanggurten, Halteseilen, Falldämpfern, Höhensicherungsgeräten und Anschlagmitteln
Beurteilung von Schäden & Ablegereife: Erkennen von Faserbrüchen, Gewebeverschleiß, Verharzungen, Korrosion an Metallteilen oder Sturzbeanspruchung
Prüfpraxis & Schadensbeurteilung: Praktisches Durchführen von Sicht- und Funktionsprüfungen an realen Mustern
Dokumentation & Verwaltung: Rechtssichere Erstellung von Prüfbuch, Prüfprotokollen und Kennzeichnung geprüfter Ausrüstung
Nutzen:
Sie erlangen den offiziellen Sachkundenachweis als befähigte Person nach DGUV Grundsatz 312-906. Sie können die vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen für PSAgA im eigenen Betrieb selbstständig durchführen, senken externe Prüfkosten und gewährleisten maximale Sicherheit bei Arbeiten in der Höhe.
