Fachkunde Asbest
Für die Ausführung qualifizierter Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien sowie das richtige Verhalten bei unvorhergesehenem Asbestkontakt schreibt die Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der TRGS 519 (Anlage 10) den Nachweis der spezifischen Fachkunde vor. Dieser Lehrgang vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um Asbestgefahren auf der Baustelle sicher zu identifizieren, rechtssicher zu handeln und praktische Schutzmaßnahmen fachgerecht umzusetzen. Kerninhalte:
Nutzen: Sie erwerben den Fachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 10. Sie erlangen Handlungssicherheit bei Verdachtsfällen und sind befähigt, Arbeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sicher und risikominimiert durchzuführen. |
